Mit der aktuellen Coronaverordnung wurde die Nutzung von Freiluftsportanlagen unter der allgemeinen Auflage des Abstandsgebotes von mindestens 1,5 Metern ermöglicht. Der Vorstand des TV Werder e.V. gibt nachfolgend die getroffenen Maßnahmen und Regeln bekannt unter denen der Tennissport auf unserer Clubanlage möglich ist.
Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, sich unbedingt an die Regelungen zu halten, da bei Verstößen die Tennisanlage wieder geschlossen werden könnte.
Dem Vorstand ist bewußt, dass eine Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus nach wie vor akut in unserer Gesellschaft vorhanden ist. Wir bitten daher alle Mitglieder eindringlich, weiterhin so diszipliniert und sorgsam wie bisher mit dieser Krisensituation umzugehen. Der Schutz von Risikogruppen und die Vermeidung der weiteren Ausbreitung müssen nach wie vor an erster Stelle stehen.
Bis auf weiteres gelten folgende Regelungen:
Bis auf weiteres gelten folgende Regelungen:
Darüber hinaus wird auf den Hygiene- und Pandemieplan des TV Werder e.V. verwiesen, der an der Geschäftsstelle ausgehängt ist
27.07.2020
Tennisverein Werder e.V. – Der Vorstand